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Zwangsmassnahmengericht

Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft über die Anordnung oder Genehmigung von Zwangsmassnahmen, insbesondere über die Anordnung von Untersuchungshaft.

Adresse:
Zwangsmassnahmengericht des Kantons Thurgau
Staubeggstrasse 8
8500 Frauenfeld
Post: 8510 Frauenfeld

Tel. 058 345 17 10
Fax. 058 345 17 11
Pikett-Tel. 058 345 17 27 (ausschliesslich in pendenten Haftfällen)

Öffentliche Parkplätze stehen im Parkhaus "Altstadt", vor dem Verwaltungsgebäude an der Promenadenstrasse, beim Soldatendenkmal an der Zürcherstrasse oder auf dem Marktplatz zur Verfügung. An der Staubeggstrasse stehen keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung.