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Kontakt

Schalter und Telefon:

Das Telefon (058 345 17 10) ist jeweils von Montag bis Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr bedient.

Ausserhalb dieser Telefonzeiten steht ausschliesslich in pendenten Haftfällen die Pikett-Telefonnummer 058 345 17 27 zur Verfügung.


Eingaben

Schriftliche Eingaben sind in der erforderlichen Anzahl Exemplare grundsätzlich per Post einzureichen. Sie sind, soweit sie pendente Verfahren betreffen, nicht persönlich zu adressieren.

In dringenden (vor allem Haft-) Verfahren sind Eingaben zur Fristwahrung per Fax einzureichen. Diese sind, anderslautende Anweisung des Gerichts vorbehalten, an die Fax-Nummer 058 345 17 11 zu richten.

Zulässig sind ausserdem Eingaben nach den Vorgaben des Elektronischen Rechtsverkehrs gemäss Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren vom 18. Juni 2010 (SR 272.1). Unwirksam sind hingegen ein gewöhnliches E-Mail an das Gericht (oder einzelne Gerichtsmitglieder), eine lediglich eingescannte Unterschrift oder auch die Übermittlung von Dokumenten in einer anderen Form als in PDF. Auf solche Eingaben wird wie bisher ohne jegliche Folgeleistung nicht eingetreten.